| Internetsperren und der Verlust der Demokratie |
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Einige Leute werden erst einmal denken, dass gegen die Sperren nichts effektives vorzubringen ist. Schließlich geht es um das wohl von Kindern, welche sich selber oft nicht schützen können. Natürlich muss Vergewaltigungsopfern (Kindern sowie Erwachsenen) in jeder Hinsicht geholfen werden. Wie brisant dieses Thema ist, zeigt auch das anhaltende Engagement von Leuten, die selber Opfer solcher Taten waren (Link1 Link2). Dass die geplanten und teilweise schon beschlossenen Sperren KEINE Lösung dafür sind, wird nach einigem Recherchieren schnell ersichtlich. Durch die vermeintlichen Sperren von Seiten mit Kinderpornographischen Inhalten wird die Akzeptanz für Zensur deutlich erhöht.
Allgemein kann man sagen, dass dieses neue Gesetz erhebliche Mängel in jedem Bereich hat. Entgegen der Meinung, welche von Bundesfamilienministerin von der Leyen proklamiert wird, kann durch eine solche Zensur keine effektive Eindämmung entsprechender Inhalte stattfinden. Die vorgeschlagene Sperrung betrifft lediglich eine Art Inhaltsverzeichnis des Internets (die DNS-Server). Ein simples Ändern dieses Inhaltsverzeichnisses (denn davon gibt es natürlich mehrere) hebelt den gesamten Vorgang aus. Das Ändern des DNS Servers ist unter Windows nur wenige Klicke entfernt (unter Windows sind dafür gerade einmal 6 Klicks und die Eingabe einer IP-Adresse notwendig! - Bei Linux reicht da sogar ein kleiner Befehl)
Die Anbieter der Kinderpornografischen Seiten werden übrigens in überwiegender Zahl bisher nicht belangt. Deutschland steht an Platz 4 der Länder mit den meisten gehosteten Webseiten mit entsprechendem Inhalt. Von der Leyen wird nicht müde zu erwähnen, dass die Zugriffe auf entsprechende Seiten sich um 50.000 reduziert habe. Abgesehen davon, dass es hierfür keine Statistik gibt, dürfte dies in etwa dem Bereich liegen, wie häufig Suchmaschinen automatisiert auf Webseiten zugreifen. Ein besonders wichtiger Gegengrund ist das Grundgesetz! Artikel 5 Absatz 1 beinhaltet: Artikel 5 (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu Artikel 10 (1): "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich." Würde verletzt werden sobald die Poltiker bemerken, dass eine DNS Sperre nicht erfolgreich ist. Denn dann würde eine Sperre welche weiter in die Nutzungsdaten eingreift unumgänglich werden. Selbst ein versehentlicher Klick auf einen Link, welcher auf eine gesperrte Seite führt, wird vom BKA automatisch registriert und der Nutzer verdächtigt. Zugriffe auf eine gesperrte Seite können übrigens nicht nur durch Klicks entstehen sondern auch durch den Besuch nicht betroffener Webseiten, wenn ein Teil der Webseite auf eine gesperrte Seite verweist. Die Liste der gesperrten Webseiten ist weder öffentlich noch ist sie unabhängig. Das BKA hat unumschränkte Gewalt darum. Erfahrungen in der Vergangenheit haben aber bewiesen, dass Sperrlisten (anderer Länder) schnell im World Wide Web auftauchen und somit dann denen, die sich gerade dafür interessieren umso leichter zugänglich sind. Es wird nicht nur die Grundlage unseres Staates und der Demokratie stark beeinträchtigt, es wird die Grundlage für eine umfassende Zensur und Kontrolle des Volkes geschaffen. Unterschreibt JETZT die Petition gegen die Sperre und informiert euch bei Fragen oder Zweifeln gründlich! Quellen: Auch wichtig/Interessant:
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| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 23. Mai 2009 um 13:27 Uhr |


















